Cybergrooming

Cybergrooming

Was gibt es Neues?

Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Netz ist leider heute Alltag. Das Ansprechen von Kindern im Netz, um sexuelle Kontakte anzubahnen (= Cybergrooming), ist in Deutschland verboten (§ 176 StGB). Nun soll in Zukunft auch der Versuch strafbar sein. Dies steht in einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 28. Juni 2019. Hierdurch sollen Kinder besser geschützt werden.

Was kann man als Eltern tun?

Eltern sollten ihre Kinder in der digitalen Welt begleiten, gemeinsam Angebote im Internet ansehen und offen über Erlebtes sprechen. Gemeinsam vereinbarte Regeln wirken unterstützend. Weiterhin sollten Eltern und Kinder wissen, wie man im Ernstfall Beweise sichert, z.B. Screenshots macht.

 

Weitere Infos: schau-hin.info.

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