Kinder haben heute oft schon die Möglichkeit, im Internet – sei es über den Rechner oder am Smartphone – einzukaufen. Wer haftet dafür?
Dürfen Kinder im Internet einkaufen?
Kinder können bis sechs Jahre keine rechtlichen Verträge abschließen. Sie brauchen die Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Ohne die nachweisliche Zustimmung sind abgeschlossenen Verträge mit Kindern unter sechs Jahren somit ungültig.
Wenn ein Kind allerdings Taschengeld bekommt, hat ein Vertrag Gültigkeit, der finanziell dieses nicht überschreitet. Dies gilt jedoch nicht für Abos, da Kinder dies noch nicht überblicken können.
Was tun, wenn Kinder unerlaubt etwas gekauft haben?
Es sollte möglichst schnell gehandelt werden. Der Verkäufer sollte kontaktiert und eine Rücksendung eingeleitet werden. Wichtig ist es, darauf hinzuweisen, dass die elterliche Einwilligung fehlt und der Kauf nicht genehmigt ist. Es handelt sich nicht um einen Widerruf. Produkte müssen unbeschädigt zurückgeschickt werden.
Es ist übrigens unerheblich, ob es sich um Gegenstände oder Downloads handelt.
Bei Altersbeschränkungen haben Verkäufer die Pflicht zu überprüfen, ob der Vertragspartner alt genug ist. Dies geschieht teilweise, indem als Zahlungsmittel eine Kreditkarte notwendig ist, die Kinder noch nicht haben. Nutzt ein Kind diese, kann Eltern eine Mitschuld treffen und zu Schadenersatz verpflichten.
Was kann man tun?
Eltern sollten immer wieder mit ihren Kindern Risiken, Möglichkeiten, Rechte und Verpflichtungen des Internets gemeinsam besprechen und diskutieren. Weiterhin sollten sie ihre Bankdaten geheim halten und sichere Passwörter verwenden.
Weitere Infos: ING.