Zoom – aktualisiert

Welche Neuigkeiten gibt es zur Verwendung von Zoom?

Die Berliner Datenschutzaufsicht hat am 16. April eine Stellungnahme veröffentlicht, nach der Zoom nicht DSGVO-konform sei. Nachvollziehbare Begründungen bzw. Nachweise werden nicht geliefert. Es bleibt bei Pauschalisierungen. Alternativen, die über die gleichen Funktionen und Qualitäten verfügen, werden nicht angeführt.

Nach einer Überprüfung eines Rechtsanwalts für IT-Recht aus Flensburg, ist die Nutzung von Zoom hinsichtlich der DGSVO-Konformität bedenkenlos möglich. Zoom hat auf die Kritik reagiert und sorgt immer weiter für Verbesserungen und Schließung von Sicherheitslücken.

Für Webinare, E-Learning etc. kann Zoom daher ohne grundlegende Bedenken genutzt werden.

Weitere Informationen: Zoom ist keine Datenschleuder.

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