Welche aktuellen Neuigkeiten gibt es im Jugendschutz?
Seit Ende April hat TikTok die Nachrichtenfunktion für Unter-16-Jährige gesperrt. Das Senden und Empfangen von privaten Nachrichten ist nicht möglich. Diese Maßnahme soll u.a. Cybergrooming verhindern.
Zudem kann ein begleiteter Modus eingestellt werden, in denen Nutzungszeiten und Kontakte eingeschränkt werden können. Weiterhin bleiben aber Videos zunächst öffentlich. Dies muss aktiv umgestellt werden.
Bisher sind virtuelles Glücksspiel und In-App-Käufe für Kinder und Jugendliche erlaubt. Sie seien Interaktionsrisiken und werden vom Jugendschutzgesetz bisher nicht erfasst. Daher können Apps wie Coin Master derzeit nicht indiziert werden.
Das Jugendmedienschutzgesetz soll endlich angepasst und erneuert werden, hat die Bundesfamilienministerin angekündigt. Online-Anbieter sollen mit in die Pflicht genommen werden, altersgerecht Inhalte zur Verfügung zu stellen.
Näheres dazu bietet folgender Podcast mit der Bundesfamilienministerin: Podcast.
Wie genau das aussehen wird und wann die Änderung kommt, steht noch nicht fest.
Netflix hat sein Jugendschutzsystem aktualisiert. Jedes Kind kann nun ein Konto mit bestimmter Altersbeschränkung erhalten. Angelehnt ist dies an die USK-Kennzeichnung. Fehlt allerdings die Kennzeichnung wie bei Eigenproduktionen von Netflix, so findet keine Einstufung und somit keine Sperre statt. Zusätzlich können alle Zugänge mit Passwörtern gesichert werden.