Was ist Cybermobbing/Cyberbullying?
Über einen längeren Zeitraum wird ein Mensch durch andere schikaniert, geärgert und bloß gestellt. Der Wortbestandteil „Cyber“ deutet dabei darauf hin, dass digitale Medien dabei verwendet werden – wie E-Mail, Chat, soziale Netzwerke, Smartphones etc.
Werden soziale Netzwerke wie Facebook, Blogs oder Instagram genutzt, so rückt das Mobbing in die Öffentlichkeit.
Es werden beispielsweise Fakeprofile angelegt, über jemanden Gerüchte verbreitet, Fotos oder Videos manipuliert oder oder ohnehin peinliche Aufnahmen veröffentlicht.
Die vermeintliche Anonymität im Netz führt oft zu einem Absinken der Hemmschwelle, so dass schneller Beleidigungen geäußert werden. Und ein sozialer Druck verleitet schnell zu einem Like bei Mitwissern oder Mitwirkenden, ohne dass vorher über die Folgen nachgedacht wird.
Betroffene fühlen sich hilflos, sind angespannt, schämen sich oft und entwicklen oft einen Hass gegen die Akteure.
Besonders bei Jugendlichen ist Mobbing keine Seltenheit. In den JIM-Studien werden aktuelle Daten veröffentlicht (JIM-Studie).
Woran erkennt man Cybermobbing?
Betroffene zeigen oft Verhaltensänderungen, ziehen sich entweder zurück oder werden aggressiv. Sie wissen nicht, wie sie mit der Situation umgehen sollen und kennen oft keine Hilfestellen.
Es kann zu Konzentrationsproblemen kommen, was Leistung abfallen lässt. Das Selbstbewusstsein leidet, Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Lethargie sind keine Seltenheit. Betroffene findet man oft allein vor und teilweise kommt es zu einer Verweigerung des Schulbesuchs oder der Arbeit.
Diese Anzeichen sind oft Hinweise auf Mobbing – allerdings äußern sich Symptome bei jedem anders, da jeder Mensch unterschiedlich ist.
Wo findet sich Cybermobbing in Gesetzen und im Strafrecht wieder?
Mit CM können viele Gesetze verletzt werden.
Bsp.:
- Recht am eigenen Bild (§ 33 Kunsturhebergesetz)
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB)
- Beleidigung (§ 185 StGB); üble Nachrede (§ 186 StGB); Verleumdung (§ 187 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB); Nötigung (§ 240 StGB); Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Stalking/Nachstellung (§ 238 StGB)
- Datenschutz (DSGVO)
Eine strafrechtliche Belangung hängt von vielen Faktoren ab. Kinder unter 14 Jahren können strafrechtlich nicht verfolgt werden, wohl aber zivilrechtlich. Bis zum 21. Lebensjahr kann das Jugendstrafrecht angewandt werden. Neben dem Alter spielt auch die Schwere des Mobbings eine große Rolle. Zivilrechtlich können schon Kinder mit 7 Jahren belangt werden.
Strafrechtlich kann es z.B. zur Ableistung von Sozialstunden kommen, dem Teilnehmen an einem Trainingskurz, zur Verwarnung oder in schwerwiegenden Fällen zum Arrest. Eine Geldzahlung kann eine Verurteilung in manchen Fällen verhindern.
Zivilrechtlich kann man eine Unterlassungsklage anstreben oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Wo finden Betroffene Hilfe? Wie sollte man agieren?
Je eher man Mobbing erkennt, um so eher und effektiver lässt sich eingreifen und den Betroffenen helfen.
Wichtig ist es, sich Unterstützung zu holen. Es gibt in sozialen Medien die Möglichkeit, andere Nutzer zu sperren oder dem Betreiber zu melden. So hat man zunächst einmal mehr Ruhe. Beweise sollten gesichert werden, z.B. über Screenshots, um im Bedarfsfall Nachweise des Mobbings zu haben.
In der Schule sollte man sich an eine Lehrkraft oder Vertrauensperson werden. Es gibt hier besondere Ansätze, die versuchen, den Blick nach vorne zu lenken, nicht auf bereits Geschehenem zu verharren, sondern die Zukunft der Betroffenen und Akteure möglichst mobbing- und konfliktfrei zu gestalten (Vgl. No Blame Approach).
Hinweise zu Beratungs-/Beschwerdestellen und Hilfeseiten:
- www.saferinternet.de
- www.mobbing-schluss-damit.de
- https://mobbingberatung-bb.de
- http://www.compass-deutschland.net/compass-spezial.html
- Nummer gegen Kummer
Rechtliche Informationen:
Materialien für Unterricht und darüber hinaus:
u.v.a.m.
Wie kann man sich im Vorfeld schützen?
Es gibt keinen 100%igen Schutz gegen Cybermobbing. Allerdings kann man einiges tun, um sich zu schützen.
- Sinnvoll ist es, mit eigenen Daten – vor allem im Internet – verantwortungsvoll umzugehen. Fotos können schnell anderweitig verwendet werden. Die eigene Privatsphäre solle man schützen. Hier gibt es Privatsphäreeinstellungen in sozialen Netzwerken und die Möglichkeit von Pseudonymen. Kontaktdaten sollten sehr vorsichtig weitergegeben werden. So ist es ratsam, die eigene Handynummer oder Adresse nicht im Profil preiszugeben.
- Überlegen bevor man etwas postet oder veröffentlicht.
- Man sollte sich von Zeit zu Zeit darüber informieren, welche Informationen über einen selbst im Netz zu finden sind.
- Kommt es zu Beleidigungen sollten Beweise gesichert werden und von der Melde- und Blockierfunktion Gebrauch gemacht werden.
Welche Bezüge gibt es in Rahmenlehrplänen der Schulen (in Berlin/Brandenburg)?
In den Rahmenlehrplänen gibt es einmal den Teil B mit dem Basiscurriculum Medienbildung (BCM) und dann die Fächer im Teil C. Cybermobbing wird teils konkret angesprochen, teils werden Kompetenzen benannt, die zur Prävention beitragen.
Prävention ist ein wesentlicher Baustein, um Cybermobbing an Schulen zu reduzieren und zu einem reflektierten Umgang miteinander und Verantwortungsbewusstsein beizutragen.
Soziale Kompetenzen müssen hierzu gefördert werden. Dazu sagt das Basiscurriculum Medienbildung:
- „Die Auseinandersetzung mit Medien(-inhalten) […] fördert zudem die Fähigkeit […] sozial verantwortungsbewusst im Umgang mit Medien zu handeln.“ (Einführung 2.2)
- „Kommunikationsmedien sozial verantwortungsbewusst nutzen“ (2.3.2 Kommunizieren)
- „Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf einen sozial, ethisch und ökonomisch verantwortlichen Mediengebrauch entwickeln“ (2.3.6 Reflektieren)
Ein reflexiver Umgang mit digitalen Medien trägt zur Prävention bei. Im BCM steht dazu:
- „Einflüsse von Medienangeboten […], insbesondere der Gefahr von Süchten, Cybermobbing und Realitätsverlust, reflektieren“ (2.3.6)
- „zwischen privaten und öffentlichen Daten unterscheiden“ (2.3.2)
- „Privatheit und Öffentlichkeit des eigenen Mediengebrauchs unterscheiden“ (2.3.6)
- „Chancen und Risiken digitaler Kommunikation diskutieren sowie altersgerechte und lebensweltbezogene Handlungsmöglichkeiten entwickeln“
Ein Wissen zu Urheber- und Persönlichkeitsrechten hilft, die eigene und die fremde Privatsphäre zu achten und verantwortungsbewusst mit Daten umzugehen. Das BCM sagt:
- „Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen“ (2.1)
- „Aspekte des Urheber- und Persönlichkeitsrechts sowie des Datenschutzes bei der medialen Kommunikation beschreiben und beachten und reflektiert anwenden“ (2.3.2, 2.3.3, 2.3.4, 2.3.6)
- „Kommunikationsmedien sozial verantwortungsbewusst nutzen“ (2.3.2)
Einige Aspekte, die Kompetenzen gegen Cybermobbing fördern würden, bleiben unklar bzw. werden nicht ausgeführt bzw. angeführt.
- allgemeine Aspekte des Jugendmedienschutzes
- bedürfnisbezogene Auswahl von Medienangeboten suchen und nutzen können (Hilfeseiten gegen Cybermobbing im Netz, Hinweise auf Unterstützung von außen)
In den Rahmenlehrplänen der Fächer ist die Thematisierung im Folgenden vorgesehen:
- Moderne Fremdsprachen (S. 35) – Gesellschaftliches Zusammenleben: Stereotype, Mobbing
- GW (S. 35) – 3.9 Medien – immer ein Gewinn? Nutzung des Internets: soziale Netzwerke, aktuelle Probleme (z.B. Cybermobbing)
- Informatik (S. 24) – Leben in und mit vernetzten Systemen: Beachtung der Netiquette bei der digitalen Kommunikation, rechtliche Grundlagen; mögliche Kontexte: Cybermobbing
- WAT (S. 24/26) – Kommunizieren: Arbeiten und Kommunizieren mit Medien und im Team; Niveau G: Persönlichkeitsrechte beim Nutzen digitaler Kommunikationsmittel berücksichtigen; Niveau EF: Chancen und Risiken digitaler Kommunikation erläutern
Wie letztendlich die Umsetzung, Prävention und Intervention an den einzelnen Schulen ist oder sein wird, liegt an den individuellen Umsetzungen der SchiCs (schulinterne Curricula), MEPs (Medienentwicklungspläne) und Schulprofile.